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Eine zentrale Funktion in HyCARE ist das leistungsfähige Abrechnungsmodul. Die flexible Architektur ermöglicht die Abrechnung aller gebräuchlichen Abrechnungsvarianten der Pflegeeinrichtungen. Egal ob Sie eine stationäre Pflegeeinrichtung, einen Ambulanten Pflegedienst, in der Intensivpflege oder Kinderkrankenpflege leiten, werden Sie auch Ihre Sonderfälle abrechnen können.

Die permanente Weiterentwicklung des Abrechnungsmoduls greift die aktuellen Anforderungen des Gesetzgeber sowie der Kostenträger auf und wird auch in Zukunft allen Anforderungen standhalten.

Beispiele zur Abrechnung finden Sie im Downloadbereich für Formulare.

Die automatische Kostenträgerabrechung berücksichtigt alle bekannten bundesweiten Abrechungsmodalitäten:

Kombiabrechung, auch die sog. 3er Kombi der Hospize, Beihilfe, Eigenanteilsrechungen, Sammelrechungen, Hausbesuchspauschalenautomatik. Es können parallel, einzelne Leistungen, Leistungskomplexe, Punkteabrechung, Deckelungen, - auch die Deckelung innerhalb der Deckelung für Bremen -, Stundenabrechungen, diese auch automatisiert aus der Zeiterfassung – wichtig für Assistenzgeber—Assistenznehmer- berechnet werden.

Ein komplexes  System aus Abrechungsregeln automatisiert die  Herausforderung, dass wenn einzelne Leistungen nicht erbracht werden, andere Abrechungsgruppen automatisch zum Tragen kommen,  hier ist z. B. NRW spitze.

Dürfen wir Ihnen die richtige Hausbesuchspauschale automatisch errechnen? D.h. entscheidend ist die Uhrzeit eines Einsatzes oder ein gemeinsamer Haushalt .

Ein einfache Übung für HyCARE ist es auch, Zuschläge für bestimmte Leistungen zu erfassen. Warum sollte zum Beispiel das Hundausführen für Ihren Privatzahler nicht am Wochenende teurer sein als in der Woche? Oder lassen Sie uns doch Feiertagszuschläge einführen! Denn wenn Sie in letzter Zeit mal einen Schlüsseldienst am Sonntag beauftragen mussten, wissen Sie was Zuschläge bedeuten können.

Vielleicht müssen Sie Leistungen begrenzen und als bestimmte Zuschläge berechnen zu lassen? Seien Sie dazu doch einfach mal ein Pflegedienst aus Hamburg. Dann könnte es sein, dass Sie Leistungen y-mal erbringen aber nur x-mal abrechnen können, z.B. fünf mal wöchentlich oder zwei mal täglich.

Richten sich Ihre Preise nach verschiedenen Kassengruppen, d.h. kommen Sie in den Genuss für die gleichen Leistungen unterschiedliche Preise zu erzielen? Wir können Ihnen die Abrechnung aber auch so einstellen, dass eine Staffelung zusätzlich nach Kassengruppen und Mitarbeiterqualifikation stattfindet – bedeutet die Leistung eines ZIVIs bei der einen Kasse wird anders vergütet als die Erbringung einer Fachkraft bei einer anderen Kasse.

Oder für unserere Kunden aus Berlin: Können Sie sich noch an den Qualitätszuschlag erinnern? Ein kurzzeitiger Versuch, etwas neues innerhalb der Abrechnung zu versuchen? Viel Aufwand – aber trotzdem konnten unserer Kunden auch nach diesem Verfahren problemlos abrechnen. Und auch die nächste Umstellung werden wir für Sie umsetzen können.

Gehören Sie auch zu denjenigen, die Einzelverhandlungen  mit den Kassen führen – auch für einzelne Leistungen? Dann sind Sie mit unserem Leistungsverzeichnis genau richtig. Frei gestaltbar und gerüstet für die wildesten Besonderheiten. Gedacht wird auch z.B. an die Variante in Bremerhaven, Einsätze in gleichen Zeitzonen mit halber Hausbesuchspauschale zu berechnen? Oder: Rechnen Sie Leistungen stundenweise ab? Dann reicht schon ein kleines „s“ und HyCARE stellt die Rechnung minutengenau!

Wie wäre es denn mit freien Abrechnungspositionen, die Ihnen die Möglichkeit gibt, Abschläge zu verwalten, aber auch individuelle Positionen auf den Rechnungen mit hinzuzufügen – ganz unabhängig von Ihrem Leistungskatalog.

Unser Anspruch ist es, auf die sich verändernden gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen sofort und flexibel reagieren zu können. Können Sie sich vorstellen wohin der Weg des § 45 b SGB XI führen wird? Wir auch nicht! Und deshalb legen Sie sich doch am Besten selbst die für Sie relevanten Pflegebudgets an und geben Sie Ihren Kunden jederzeit Auskunft über die zur Verfügung stehenden Summen.

Vielleicht können wir ja sogar gemeinsam neue Töpfe für SIE auftun! Wie sieht´s denn mit Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI aus? Die entsprechenden Leistungen können wir Ihnen doch schon mal anlegen.

Abrechnungen in der ambulanten und stationären Pflege können ein sehr komplexes Thema sein. Wir wollten Sie nicht mit den Beispielen erschrecken. Es sollte jedoch deutlich geworden sein, dass HyCARE Ihnen ein umfangreiches und ständig weiterentwickeltes Abrechnungsmodul bietet, welches auch Ihre Abrechnungssituation abbilden kann.

Bildschirmansicht

Funktionsumfang

Abrechnung für alle Bundesländer

Alle Abrechnungskombinationen

Abrechnungsregeln, Deckelungs- und Kassengruppen

Eigenanteilsrechnung

Beihilfe (in absoluten und prozentualen Werten) als Kombinationsabrechnung

Sammelrechnungen

Privatrechnungen mit Zu- oder Abschlägen

Rechnungshöchstgrenzen für verschiedene Kostenträger

Inkontinenzabrechnung

Vergabe täglicher Punktobergrenzen für Sozialamtsrechnungen

Abrechnung von Kurzeitpflege

Rechnungserstellung für Betreutes Wohnen

Abrechnung von Urlaubsverhinderungspflege und Pflegeergänzung

Qualitätszuschläge auf erbrachte Leistungen

Qualifikationsbezogene Abrechnung

Automatische Nachberechnung

Investitionskostenrechnung in Punkt, Geldwert und Prozenten

Abrechnung in Anzahl, Minuten oder Stunden

Erlösverprobung bzw. Probeabrechnung

Freie Abrechnungspositionen und freie Rechnungserstellung